Viele Menschen stehen irgendwann in ihrem Leben vor der Notwendigkeit, erkrankte oder altersschwache Angehörige zu pflegen. Dies bedeutet meist eine tiefgreifende Veränderung des bisherigen Lebens. Wir unterstützen Sie bei dieser Veränderung!
Unser Pflegedienst wurde 1995 als erster privater Pflegedienst in Löcknitz gegründet. Das Team besteht aus Krankenschwestern, Altenpfleger-/ innen, Altenpflegehelferinnen, Pflegehilfskräften mit jahrelanger Erfahrung und einem Kraftfahrer unter der Leitung der Inhaberinnen Annette Struck und Tina Peschke.
Um pflegende Angehörige zu entlasten, bieten wir zusätzlich eine Tagespflege, bzw. Urlaubs- und Verhinderungspflege an.
Wir unterstützen Sie gern im häuslichen Bereich. Vom Beantragen des Pflegegrades, bis hin zur Versorgung im eigenen Haushalt, oder um Klinik- oder Heimaufenthalte zu vermeiden. Zusammen mit Ihnen und Ihren Angehörigen planen wir Ihren persönlichen Bedarf und erbringen die gewünschte Leistung. Unser Ziel ist es, diese Leistungen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit in hervorragender Qualität auszuführen.
“Wir arbeiten nach neusten pflegerisch, wissenschaftlichen Erkenntnissen unter dem Aspekt der ganzheitlich ressourcenorientierten Pflege. Unsere Pflegekunden haben oft über Jahre hinweg die gleiche Pflegeperson, so entsteht ein enges Vertrauensverhältnis.”
Sie werden gepflegt und wünschen sich tagsüber mehr Abwechslung?
Oder pflegen Sie einen Angehörigen und haben wenig Zeit für sich selbst?
Dann nutzen Sie unser Angebot der Tagespflegeeinrichtung. Wir holen Sie / Ihren Angehörigen gern von zu Hause ab (auch Rollstuhlfahrer) und bringen Sie / Ihren Angehörigen abends wieder nach Hause.
Pflege zu Hause stellt den Kunden/die Kundin an erste Stelle und respektiert die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten und möchte so die Selbstständigkeit fördern, um den Alltag flexibel und individuell nach Leistungsbedarf zu gestalten. Durch unsere 30-jährige Erfahrung und persönliche Beratung erhalten Sie eine perfekt auf Ihre Bedürfnisse zu geschnittene Betreuung und Pflege, sodass Sie ein angenehmes und selbstständiges Leben in Ihrem häuslichen Umfeld führen können.
Das können Sie frei entscheiden. Wir bieten unsere ambulanten Dienste von 6:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends an und haben einen 24h Notruf Bereitschaftsdienst für Sie, sodass Sie oder Ihre Angehörigen jederzeit und nach den individuellen Bedürfnissen versorgt werden können.
Nein, solange der Pflegebedürftige sich zu Hause wohlfühlt. Wir können jeden Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung versorgen. Durch unsere Flexibilität und der Möglichkeit mehrere Dienste pro Tag anzubieten, können wir jeden Patienten ambulant zu Hause versorgen und ein aktives und selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung ermöglichen. Viele unserer Patienten wollen nicht von zu Hause weg und können dank uns als ambulantem Pflegedienst in Ihrer eigenen Wohnung leben bleiben. Wir stellen auch in schwierigen Pflegesituationen durch unsere 30-jährige Erfahrung und geschultes Pflege- und Betreuungspersonal die Pflege und Betreuung sicher.
Die Behandlungspflege umfasst alle Leistungen zur medizinischen Versorgung des Pflegebedürftigen. Wenn ein Patient medizinische Versorgung benötigt, wie Medikamentengabe, Blutzuckermessung, Insulin oder eine Wunderversorgung, bekommt er/sie eine Verordnung vom Fach- bzw. Hausarzt diese wird durch die Krankenkasse des Pflegebedürftigen genehmigt, um die medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Danach werden die erbrachten Leistungen vom ambulanten Pflegedienst direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.
Bei der Grundpflege zur Unterstützung des Pflegebedürftigen zu Hause, um ein selbstständiges und aktives Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Der Pflegebedürftige oder die Angehörigen vereinbaren je nach individuellen Bedarf Leistungen, wie Körperpflege, Ankleiden oder hauswirtschaftliche Versorgung. Anschließend erhalten Sie einen Kostenvoranschlag über die abgesprochenen Leistungen und schließen einen Pflegevertrag mit dem Pflegedienst. Der Vertrag kann jederzeit angepasst werden, um auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt zu sein. Je nach Pflegegrad des Patienten können die erbrachten Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Wenn Leistungen nicht durch die Krankenkasse oder Pflegekasse abgedeckt sind, oder mehr Leistungen in Anspruch genommen werden wollen, als von der jeweiligen Kasse bezahlt wird, ist es möglich diese zusätzlichen Leistungen monatlich privat zu buchen. Hierunter fallen zum Beispiel Betreuungen, um mit dem Patienten spazieren zu gehen oder einfach ein bisschen zusätzliche Zeit zu Hause zu verbringen. Der Pflegedienst stellt Ihnen hierfür eine transparente und monatliche Abrechnung zu den erbrachten Leistungen.
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zur Evaluierung zu Ihnen nach Hause kommen. Die Begutachtung erfolgt nach dem neuen NBA-Begutachtungsverfahren. Die Prüfer sprechen eine Empfehlung aus, allerdings sind die Pflegekassen alleinig verantwortlich für die letztendliche Vergabe des Pflegegrades. Im Regelfall muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung einen Bescheid zur Anerkennung oder Ablehnung des Pflegegrades zu schicken.
Zur Vorbereitung für die Begutachtung empfehlen wir den Arztbrief und/oder das Entlassungsschreiben aus dem Krankenhaus, sowie eine Auflistung aller benötigten Medikamente und der medizinischen Hilfsmittel für die Prüfung vorzubereiten. Falls es ärztliche Diagnosen, Berichte zu therapeutischen Maßnahmen und/oder eine Dokumentation eines Pflegedienstes gibt, sollten diese ebenfalls bereitgehalten werden. Zur Prüfung sollten die pflegenden Angehörigen vor Ort in der häuslichen Umgebung sein, um Erfahrungen über die Pflege und Hindernisse des Patienten zu erläutern. Die betroffene Person und Angehörigen sollten sich, über die realistische Situation im Klaren sein, sodass nicht aus falschem Stolz die Selbstständigkeit des Patienten besser darstellt wird, als diese im normalen Alltag ist.
Nachdem der Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse gestellt wurde, vereinbart ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) einen Termin für die persönliche Pflegegrad-Feststellung. Die Begutachtung findet in der häuslichen Umgebung des Versicherten statt, um ein realistisches Bild der Situation aufzeigen zu können.
Pflegedienst
Sodtke und Struck